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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Vascutek AGB

 

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Die nachstehenden Verkaufsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Trägern eines öffentlich rechtlichen Sondervermögens werden Inhalt des Vertrags mit dem Kunden und gelten ausschließlich; entgegen stehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten für die gesamte künftige Geschäftsverbindung, auch wenn in Zukunft nicht mehr besonders auf diese Bedingungen aufmerksam gemacht wird.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen werden für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden oder die Rechnung erteilt oder die Lieferung ausgeführt wird. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

2.2. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung erstatten.

3. Abweichungen

3.1. Geringfügige und unvermeidliche Abweichungen bezüglich Beschaffenheit, Stoff, Reinheit, Farbe und sonstigen Eigenschaften der geschuldeten Ware behalten wir uns im Rahmen der Branchenüblichkeit vor. Das gleiche gilt in Bezug auf Produktänderungen dritter Zulieferer; in diesem Fall sind wir zur Lieferung gleichartiger Ware berechtigt.

3.2. Wegen der ständigen technischen Weiterentwicklung ist die Quantität und die Qualität bereits ausgeführter Lieferungen (Teillieferungen) nicht für neue Lieferungen maßgebend. Es gilt jeweils ausschließlich das konkret bei der Auftragsbestätigung Vereinbarte.

4. Lieferungen

4.1 Die Wahl des Transportmittels und Frachtführers treffen wir mit der Sorgfalt, die wir in eigenen Angelegenheiten wahrnehmen. Wir sind nicht verpflichtet, eine Versicherung für die Lieferungen abzuschließen.

4.2 Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten für die Versendung tragen. Wir haften nicht bei etwaigen Beschädigungen der Ware durch Transportunternehmer. In einem solchen Fall werden wir lediglich die uns gegen den Transportunternehmer zustehenden Ansprüche an den Kunden abtreten.

4.3 Äußerlich erkennbare Transportschäden hat der Kunde spätestens mit Lieferung gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen und uns unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Bei äußerlich nicht erkennbaren Transportschäden haben Geltendmachung und Mitteilung innerhalb von acht Tagen zu erfolgen.

4.4 Der Kunde ist für die Entsorgung des Verpackungsmaterials verantwortlich.

4.5 Wird die Lieferung / Leistung durch von uns nicht verschuldete Umstände (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialengpässe, behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei unseren Vorlieferanten) wesentlich erschwert oder unmöglich, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, oder alternativ die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Ist die Dauer der Verzögerung unzumutbar lang, so kann jede Seite schadenersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.

5. Mitwirkungshandlungen des Kunden

5.1 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.2 Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.1 sind wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt und Schadensersatz berechtigt. Als Schaden berechnen wir 20 % der Bruttoauftragssumme. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

5.3 Ziffer 5.1 und 5.2 finden Anwendung bei Überschreitung der Abruffrist im Fall von Abrufaufträgen. Alternativ zum Rücktritt können wir hier nach Ablauf der Nachruffrist verlangen, dass alle, noch nicht abgerufenen Aufträge (Teilaufträge) unverzüglich insgesamt abgenommen werden.

6. Mängelrüge/Gewährleistung

6.1. Offenkundige Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen in schriftlicher Form geltend gemacht werden. Bei versteckten Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgen. Bei der Berechnung der Ausschlussfristen ist der Zeitpunkt der Lieferung und der Tag des Einganges des Rügeschreibens bei uns maßgebend.

6.2. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen können wir den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung beheben. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unterbrechen die Verjährung der Mängelansprüche für die Ware nicht. Erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch der Nacherfüllung ist der Kunde nach seiner Wahl zur Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder zur angemessenen Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) berechtigt.

6.3. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung – gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder vertragswesentlicher Pflichten oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gilt die gesetzliche Verjährung.

6.4. Die §§ 478, 479 BGB bleiben von den vorstehenden Klauseln unberührt.

7. Preise und Zahlungen

7.1. Alle Preise verstehen sich ab Hamburg. Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung. Sonderwünsche bei der Versandart, die Mehrkosten verursachen, gehen zu Lasten des Kunden.

7.2. Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung innerhalb bis zum 30. Tag ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Bank-, Giro- oder Postgiroüberweisung. Alle Zahlungen sind spesenfrei zu leisten.

7.3. Bei offenkundig fehlerhafter Preisfestsetzung oder bei offenkundigen Rechenfehlern sind wir zur entsprechenden Nachforderung berechtigt.

7.4. Ist erkennbar, dass die Realisierung unserer Forderung gefährdet ist, so können wir Sicherheiten oder eine Vorauszahlung verlangen. Nach Ablauf einer Frist zur Leistung der Sicherheit oder Vorauszahlung, können wir vom Vertrag zurück treten und Ersatz der von uns gemachten Aufwendungen verlangen.

8. Aufrechnung

Eine Aufrechnung des Kunden mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder Rücksendungen ist nicht zulässig.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

9.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware nach Mahnung zurückzunehmen.

9.3. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache geht mit der Verarbeitung in unser Eigentum über. Bei Verarbeitung mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum unentgeltlich für uns.

9.4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist, ab. Zur Einziehung dieser Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang bleibt der Kunde berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und den Schuldner (Dritten) die Abtretung unverzüglich mitteilt.

9.5. Abgesehen von der Weiterveräußerung ist der Kunde zu Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Forderungsabtretungen, nicht befugt. Er hat uns jede Beeinträchtigung der Rechte an den in unserem Eigentum stehenden Gegenständen unverzüglich mitzuteilen.

9.6. Über die Zwangsvollstreckungsmassnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

10. Haftung

10.1 Wir haften nur für Schadensersatz, wenn
(a) die Haftung unter dem anwendbaren Recht zwingend ist, z.B. nach dem ProduktHaftungsGesetz oder in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) wir eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen haben,
(c) ein Mangel arglistig verschwiegen wurde
(d) wir schuldhaft eine Pflicht verletzen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf
(e) der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten von uns beruht.
In allen anderen Fällen ist unsere Haftung für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage ausgeschlossen.

10.2 Auf jeden Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zugänglichen Umstände und Fakten vernünftigerweise vorhersehen konnten oder hätten vorhersehen können. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht, wenn die Haftungsbeschränkung von Gesetzes wegen ausgeschlossen ist, wie z.B. in den Fällen der Haftung nach dem ProduktHaftungsGesetz und in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit; die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht, wenn wir eine von uns gegebene Garantie verletzen oder der Schaden auf grob fahrlässigem, vorsätzlichem oder arglistigem Handeln beruht.

10.3 Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung nach den vorstehenden Absätzen gilt auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.

10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich der Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Teilnichtigkeit

11.1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie für die Zahlung ist Hamburg.

11.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung bzw. der in ihn zum Ausdruck kommenden Risikoverteilung am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Wir sind auch berechtigt, am gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.